Nachstehend werden ausgewählte Entscheidungen dargestellt, die der VfGH in der Dezember-Session 2023 entschieden hat. Hinzuweisen ist auf die sachlich nicht gerechtfertigte Übergangsfrist für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung, die teilweise verfassungswidrige Einrichtung der Rechtsberatung und -vertretung durch die BBU GmbH, die Verfassungswidrigkeit der Regelungen der StPO zur Sicherstellung von Mobiltelefonen und die Abweisung von Anträgen betreffend die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung.