vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfechtungspflicht bei satzungsdurchbrechenden Beschlüssen in der GmbH? Zugleich ein Blick auf die analoge Anwendung des § 199 Abs 1 Z 4 AktG im GmbHG

GesellschaftsrechtBeitragAufsatzSebastian Aschl, Arno Zimmermannecolex 2024/236ecolex 2024, 404 - 411 Heft 5 v. 14.5.2024

Gem § 41 Abs 3 GmbHG ist die Geschäftsführung berechtigt, Gesellschafterbeschlüsse anzufechten. Wenngleich Geschäftsführer nach hA keiner Anfechtungspflicht von Gesellschaftsbeschlüssen unterliegen, sind gewisse Fälle bzw Beschlüsse denkbar, in denen die Sorgfaltspflicht von der Geschäftsführung durchaus verlangen kann, einen Gesellschafterbeschluss anzufechten. Es folgt ein Überblick über derartige Beschlüsse von GmbH-Gesellschaftern, wobei auch die Frage der analogen Anwendung des § 199 Abs 1 Z 4 AktG im GmbHG thematisiert wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!