Am 20. 7. 2023 wurde das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023, BGBl I 2023/100, kundgemacht. Die wesentlichen Änderungen traten mit 1. 9. 2023 in Kraft. Neben Strafverschärfungen der Korruptionsdelikte im öffentlichen Bereich und der Ausweitung der Strafbarkeit auf "Kandidaten für ein Amt" soll es auch einen neuen Straftatbestand für "Mandatskauf" geben. Der Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen vor.
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