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Gefälligkeitsdienste begründen keinen Arbeitsvertrag

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturWolfgang Mazalecolex 2023/88ecolex 2023, 154 Heft 2 v. 16.2.2023

Ergibt sich aus dem Gesamtverhalten, dass keine Dauerverpflichtung zur Dienstleistung bestand, sondern Tätigkeiten aus Gefälligkeit verrichtet wurden, liegt kein Arbeitsvertrag vor.

8 Ob A 74/22y

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