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Zum anwendbaren Recht bei Unternehmensübergang gem § 38 UGB

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2023/81ecolex 2023, 140 - 141 Heft 2 v. 16.2.2023

1. Mangels ausdrücklicher Kollisionsnorm in der Rom-I-VO und dem IPRG ist für die Beurteilung der Erwerberhaftung nach § 38 UGB das Recht des tatsächlichen Sitzes des übertragenen und fortgeführten Unternehmens (Unternehmensstatut) maßgeblich.

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