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Zur Einstellung der Exekution wegen außerprozessualen Verzichts des betrGl

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2023/75ecolex 2023, 130 Heft 2 v. 16.2.2023

1. Wird ein Antrag auf Einstellung der Exekution gestellt, so sind vor der Entscheidung darüber die Parteien zu vernehmen, sofern der Antrag nicht vom betreibenden Gläubiger selbst gestellt wird (§ 45 Abs 3 EO).

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