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Kein gerichtliches Weisungsrecht gegenüber dem Liquidator einer GesbR

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturSebastian Aschl, Johannes Reich-Rohrwigecolex 2023/656ecolex 2023, 1051 Heft 12 v. 12.12.2023

1. Die Regelungen zur Liquidation einer GesbR orientieren sich an den §§ 145 ff UGB. In Bezug auf den Liquidator besteht weder ein gerichtliches Weisungsrecht noch können die Gesellschafter das Weisungsrecht auf das Gericht übertragen. Eine solche Weisungsbefugnis des Gerichts kann auch nicht aus einem Größenschluss abgeleitet werden.

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