Mit 12. 7. 2023 ist die VO der Europäischen Kommission (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen in Kraft getreten, die für Auftraggeber:innen insb bei Großprojekten eine wesentliche Rolle spielen wird. Ab 25. 10. 2023 haben öffentliche Auftraggeber:innen (und Sektorenauftraggeber:innen) zudem sogenannte "eForms" für Bekanntmachungen und Bekanntgaben auf Unionsebene entsprechend der DurchführungsVO (EU) 2022/2303 zu verwenden. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über diese neuen Regelungen und deren Bedeutung für die (vergaberechtliche) Praxis.

