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All-in-Engelt bei Elternteilzeit

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturWolfgang Mazalecolex 2023/40ecolex 2023, 72 - 73 Heft 1 v. 19.1.2023

Haben die Arbeitsvertragsparteien eine All-in-Vereinbarung abgeschlossen, dann ruht während der Elternteilzeit (nur) jener Teil des Arbeitsentgelts, der über das Grundentgelt hinaus für die Leistung von Mehr- und Überstunden bezahlt wird.

9 Ob A 83/22d

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