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Erstreckung des Schutzbereichs und der Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG auf Sorgfaltspflichtverstöße in der KG

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2023/374ecolex 2023, 594 Heft 7 v. 12.7.2023

1. Führt die Geschäfte einer als GmbH & Co. KG organisierten Gesellschaft nicht deren Komplementär-GmbH, sondern ein als GmbH organisierter Kommanditist, so erstreckt sich die Haftung des Geschäftsführers dieser geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH auch dann auf die Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), wenn die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft nicht die alleinige oder wesentliche Aufgabe der GmbH ist.

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