1. Beteiligen sich mehrere V für den VN erkennbar an einem Versicherungsvertrag, wird dies als Konsortialversicherung oder auch offene Mitversicherung bezeichnet. Auch wenn sie sich unter dem führenden V an dem Versicherungsvertrag beteiligen, sind diese Beteiligungen idR rechtlich selbständige Verträge und durch den ausgestellten Versicherungsschein lediglich "gebündelt".