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Zum Einfluss der Begrenzung der Kundenanzahl und der Abstandsregeln auf Bestandobjekte in Folge der COVID-19-Pandemie

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/347ecolex 2023, 573 - 574 Heft 7 v. 12.7.2023

1. Zutrittsbeschränkungen wie die Begrenzung der Kundenzahl und die Einhaltung von Mindestabständen sind unmittelbare Folgen pandemiebedingt erlassener behördlicher Maßnahmen und daher auch als außerordentliche Zufälle iSv § 1104 ABGB zu beurteilen. Die Umsatzeinbußen sind somit konkrete Folgen einer objektiven Einschränkung des vertraglich bedungenen Gebrauchs des Bestandobjekts. Diese Einschränkung kann einen Mietzinsminderungsanspruch nach § 1105 ABGB begründen.

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