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Unterschutzstellung eines Denkmals: keine Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2023/334ecolex 2023, 545 Heft 6 v. 15.6.2023

Im Unterschutzstellungsverfahren gem §§ 1 und 3 DMSG ist die im öff Interesse bestehende Erhaltungswürdigkeit ausschließlich nach der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung des Objekts zu prüfen. Etwaige Fragen der Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Adäquanz sind im Unterschutzstellungsverfahren unbeachtlich; sie können nur in einem Verfahren nach § 5 DMSG aufgegriffen werden.

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