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Die zivilprozessuale Verwertung von Beweisen mit personenbezogenen Daten Dritter im Angesicht der DSGVO

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturMichael Cepicecolex 2023/277ecolex 2023, 457 - 459 Heft 5 v. 10.5.2023

1. Art 6 Abs 3 und 4 DSGVO sind auf personenbezogene Daten Dritter, die in einem Zivilgerichtsverfahren als Teil eines Beweismittels vorgelegt werden, aber ursprünglich zu anderen Verarbeitungszwecken erhoben wurden, anzuwenden.

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