Der folgende Beitrag knüpft an den Beitrag (FN ) an. Dort wurde die Einordnung des zivilrechtlichen Grundgeschäfts eines Leerverkaufs und die Frage nach dem Eigentum an leerverkauften Aktien besprochen. Im aktuell vorliegenden Beitrag soll nun der Frage nachgegangen werden, wie die Eigentumsrechte von Aktionären an in Drittstaaten verwahrten Aktien begründet und durchgesetzt werden können, va auch im Hinblick auf eine Insolvenz ausländischer Verwahrer.