Auch wenn in der einschlägigen Rsp zuletzt ein gewisser Fokus auf die - dem Transparenzgebot (§ 6 Abs 3 KSchG) vorgehende - Geltungskontrolle (§ 864a ABGB) und auch Prüfung der gröblichen Benachteiligung (§ 879 Abs 3 ABGB) zu bemerken war, bleibt das Transparenzgebot auch weiterhin das "schärfste Schwert" der Klauselprüfung. Das nachstehende Update der einschlägigen Rechtsprechungsübersicht in ecolex 2021, 27 gibt daher - freilich (schon aufgrund der schieren Anzahl von E) ohne Anspruch auf Vollständigkeit - einen Überblick über wichtige und/oder interessante Entwicklungen in der höchstgerichtlichen Rsp zum Transparenzgebot der letzten zwei Jahre.