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Zur grundbuchsperrenden Wirkung eines erweiterten Vorkaufsrechts

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvosevicecolex 2023/180ecolex 2023, 315 Heft 4 v. 18.4.2023

1. Ist eine Sache mit einem reinen Vorkaufsrecht iSd § 1072 ABGB belastet, dann bildet nur der Abschluss eines Kaufvertrags den Vorkaufsfall. Die Ausdehnung des Vorkaufsrechts auf "andere Veräußerungsarten" iSd § 1078 ABGB bedarf einer besonderen Vereinbarung.

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