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Keine Direktklage des Haftpflichtversicherers gegen den Haftpflichtversicherer eines Mitschädigers

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturArlinda Berishaecolex 2023/17ecolex 2023, 36 Heft 1 v. 19.1.2023

1. Nach § 67 VersVG gehen alle Ersatzansprüche des Versicherten auf den V über, wobei es auf die Art eines solchen Anspruches nicht ankommt. Durch den Forderungsübergang ändert sich die Rechtsnatur des Anspruches nicht.

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