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Nachträgliche Aktivlegitimation durch Abtretung des Schadenersatzanspruchs an den Leasingnehmer

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2022/97ecolex 2022, 140 - 141 Heft 2 v. 23.2.2022

1. "Geschädigter" iSd Art 13 Abs 2 EuGVVO kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person sein, die entweder unmittelbar oder auch nur mittelbar einen Schaden erlitten hat, sofern ihr als typischerweise schwächerer Partei die besonderen Gerichtsstände in Versicherungssachen (Art 10 ff EuGVVO) zur Verfügung stehen.

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