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Unterschiede bei Zuständigkeit für einstweiligen Rechtsschutz und Schadenersatz bei Verunglimpfung im Internet

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2022/96ecolex 2022, 140 Heft 2 v. 23.2.2022

Art 7 Nr 2 EuGVVO ist dahin auszulegen, dass eine Person, die der Ansicht ist, dass ihre Rechte durch die Verbreitung verunglimpfender Äußerungen über sie im Internet verletzt worden seien, und die sowohl auf Richtigstellung der Angaben und Entfernung der sie betreffenden veröffentlichten Inhalte als auch auf Ersatz des durch diese Veröffentlichung entstandenen Schadens klagt, vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet diese Äußerungen zugänglich sind oder waren, Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihr in dem Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts entstanden sein soll, selbst wenn diese Gerichte nicht für die E über den Antrag auf Richtigstellung und Entfernung zuständig sind.

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