Der Ministerialentwurf zum HinweisgeberInnenschutzgesetz zur Umsetzung der WhistleblowingRL verpflichtet Unternehmen ab 50 ArbeitnehmerInnen, eine interne Stelle zur Meldung von Verstößen gegen Gesetze definierter Rechtsgebiete (primär des öffentlichen Rechts) einzurichten. Es bleibt die Frage offen, ob die Umsetzung einen Betriebsvereinbarungstatbestand darstellt und möglicherweise ein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzw der ArbeitnehmerInnen auslöst. Die Autoren vertreten die Ansicht, dass ein Hinweisgebersystem, das nicht über die Vorgaben des HinweisgeberInnenschutzgesetzes hinausgeht, aus systematischen Gründen mitbestimmungsfrei ist.