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Zur Gesamtrechtsnachfolge nach § 142 UGB

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturSebastian Aschl, Johannes Reich-Rohrwigecolex 2022/433ecolex 2022, 633 Heft 8 v. 10.8.2022

1. Nach stRsp des OGH setzt die Vollbeendigung einer abzuwickelnden Personengesellschaft neben der Vermögenslosigkeit auch deren Löschung voraus (OGH 8 Ob A 72/07g; OGH 5 Ob 168/08d; OGH 8 Ob 61/12x; OGH 8 Ob 72/12i; 6 Ob 136/15s).

2. Die Übertragung des Gesellschaftsvermögens nach § 142 UGB führt auch ohne Eintragung im Firmenbuch zu einer Gesamtrechtsnachfolge des Übernehmers und zur Auflösung der Personengesellschaft (hier: KG) ohne Liquidation.

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