1. Nach stRsp des OGH setzt die Vollbeendigung einer abzuwickelnden Personengesellschaft neben der Vermögenslosigkeit auch deren Löschung voraus (OGH 8 Ob A 72/07g; OGH 5 Ob 168/08d; OGH 8 Ob 61/12x; OGH 8 Ob 72/12i; 6 Ob 136/15s).
2. Die Übertragung des Gesellschaftsvermögens nach § 142 UGB führt auch ohne Eintragung im Firmenbuch zu einer Gesamtrechtsnachfolge des Übernehmers und zur Auflösung der Personengesellschaft (hier: KG) ohne Liquidation.