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Kein Amtshaftungsanspruch bei unter erheblichem Zeitdruck erlassenen Verordnungen in der ersten Phase der COVID-19-Pandemie

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturMartin Paarecolex 2022/419ecolex 2022, 611 - 613 Heft 8 v. 10.8.2022

Werden Verordnungen in einer Krisensituation unter großem Zeitdruck erlassen, kann insb dann, wenn das für den Rechtsträger zum Handeln verpflichtete Organ rasche Entschlüsse in einer nur schwer durchschaubaren Situation fassen muss oder hätte fassen müssen, nicht schon jedes Verhalten als schuldhaft iSd § 1 Abs 1 AHG beurteilt werden.

1 Ob 75/22v

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