1. Ein gehöriges Einlösungsangebot hat detaillierte Angaben auch zu "Nebenbedingungen" zu enthalten, worunter ua auch Gewährleistungsbestimmungen zu verstehen sind.
1. Ein gehöriges Einlösungsangebot hat detaillierte Angaben auch zu "Nebenbedingungen" zu enthalten, worunter ua auch Gewährleistungsbestimmungen zu verstehen sind.