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Unrichtige Wissenserklärung ist keine Willenserklärung

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturWolfgang Mazalecolex 2022/386ecolex 2022, 556 Heft 7 v. 14.7.2022

Eine erkennbar unrichtige Wissenserklärung kann nicht als Willenserklärung qualifiziert werden.

8 Ob A 94/21p

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