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Verluste beim Online-Glücksspiel und Bereicherungsrecht

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturDaniel Gritschecolex 2022/353ecolex 2022, 523 - 524 Heft 7 v. 14.7.2022

1. Sofern ein Unternehmer ohne entsprechende Konzession Glückspiele veranstaltet, organisiert, anbietet oder zugänglich macht, verstößt er dabei gegen ein gesetzliches Verbot (§ 2 Abs 1 und 4 iVm § 4 Abs 1 GSpG). Entgegen diesem Verbot geschlossene Verträge sind nichtig (§ 879 Abs 1 ABGB). Bereits Geleistetes ist infolge einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung des Vertrags zurückzustellen (§ 877 ABGB).

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