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Versteigerungen mit Gebotsentgelt als Glücksverträge und Glücksspiele

Öffentliches WirtschaftsrechtBeitragAufsatzRichard Kettischecolex 2022/338ecolex 2022, 486 - 488 Heft 6 v. 10.6.2022

Bei sog "Penny-Auktionen" (auch: "Cent-Auktionen") wird eine Sache zu einem besonders niedrigen Ausrufungspreis versteigert, dafür ist für jedes einzelne Gebot ein geringfügiges Entgelt zu entrichten - eben ein "Penny". Penny-Auktionen sind via Internet niederschwellig zugänglich, überschreiten idR aber die Grenze zu konzessionspflichtigem Glücksspiel. (FN )

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