1. Auch Sicherungskopien urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten Zwecken auf von Dritten zur Verfügung gestellten Speicherplätzen in der Cloud sind Privatkopien iSd Art 5 Abs 2 lit b InfoRL.
2. Die MS müssen für Privatkopien in der Cloud die Zahlung eines gerechten Ausgleichs an die Rechtsinhaber vorsehen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass dieser von den Anbietern des Speicherplatzes in der Cloud eingehoben wird.