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Anwendbarkeit des Verbots des ultra alterum tantum auch auf vertraglich vereinbarte (Kredit-)Zinsen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturDominik Pranklecolex 2022/302ecolex 2022, 444 Heft 6 v. 10.6.2022

1. Gem § 1335 ABGB kann der Gläubiger vom Kapital keine Zinsen mehr verlangen, sobald die bereits entstandenen Zinsen die Höhe der Hauptschuld erreicht haben. Nach dem eindeutigen Wortlaut ist für die Zinsenobergrenze die Höhe der Hauptschuld des Kapitals maßgebend.

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