vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung überlassener Arbeitskraft wegen Maskenverweigerung Anmerkung zu OGH 9 Ob A 131/21m

Schwerpunkt COVID-19: Maskenpflicht und HomeofficeBeitragAufsatzDavid Fuchsecolex 2022/287ecolex 2022, 428 - 430 Heft 6 v. 10.6.2022

Der OGH bestätigte in 9 Ob A 131/21m die Zulässigkeit der Kündigung einer überlassenen Arbeitskraft wegen Verweigerung eines Mund-Nasen-Schutzes, weil dadurch faktisch keine Beschäftigung möglich war. Die Erwägungen werfen interessante Sonderfragen im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung auf.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!