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Post-Betriebsverfassungsgesetz: Wer zahlt die Prozesskosten der Personalvertretung?

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2022/215ecolex 2022, 317 - 318 Heft 4 v. 8.4.2022

1. Prozesskosten, die dem Betriebsrat durch das Führen von Verfahren, etwa die Anfechtung von Kündigungen, entstehen, sind "sonstige Geschäftsführungskosten" iSd § 72 ArbVG.

2. Nach dem PBVG sind die Kosten der Führung von Verfahren durch die Personalvertretungsorgane als Teil dieser Geschäftsführungskosten vom Betriebsinhaber zu tragen.

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