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Einheitliches Dienstverhältnis nach AngG

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2022/213ecolex 2022, 317 Heft 4 v. 8.4.2022

1. § 8 Abs 1 AngG ist so auszulegen, dass als "Dienstzeiten" grds sämtliche Zeiten des aufrechten Arbeitsverhältnisses zum selben AG gelten, also auch Zeiten des AN als Arbeiter.

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