vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur ausreichenden Umschreibung von Lagefaktoren

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturPhilipp Staudiglecolex 2022/187ecolex 2022, 279 Heft 4 v. 8.4.2022

1. Ein Lagezuschlag ist nur dann zulässig, wenn die Liegenschaft, auf der sich die Wohnung befindet, eine Lage aufweist, die besser ist als die durchschnittliche Lage, und wenn die für den Lagezuschlag maßgebenden Umstände dem Mieter in Schriftform bis spätestens bei Zustandekommen des Mietvertrags ausdrücklich bekanntgegeben worden sind. Eine schlagwortartige Umschreibung der die Lage beeinflussenden Faktoren im Mietvertrag ist dabei ausreichend.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!