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Zur D&O-Versicherung

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2022/103ecolex 2022, 148 Heft 2 v. 23.2.2022

1. Die D&O-Versicherung dient der Absicherung von Leitungsorganen gegen persönliche Inanspruchnahme durch die Gesellschaft (Innenhaftung) oder durch Dritte (Außenhaftung). Wenn die D&O-Versicherung durch die Gesellschaft abgeschlossen wird, ist sie eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für fremde Rechnung.

2. Die D&O-Versicherung beruht auf dem Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip).

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