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Zur ergänzenden Vertragsauslegung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2021/83ecolex 2021, 113 - 114 Heft 2 v. 10.2.2021

Bei der Vertragsauslegung ist zunächst vom Wortlaut des Vertrags auszugehen, sofern dieser klar und deutlich ist. Nur bei Vorliegen einer planwidrigen "Vertragslücke" ist eine ergänzende Vertragsauslegung vorzunehmen (stRsp; RIS-Justiz RS0017829). Diese hat va dann zu erfolgen, wenn die Parteien die Anwendung dispositiven Rechts nicht wollten oder wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Fall nicht sachgerecht wäre.

6 Ob 40/20f

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