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BFG: Wiederaufnahme nach § 303 BAO aufgrund eines per E-Mail eingebrachten Antrags: Wiederaufnahmebescheid ist rechtswidrig infolge Unzuständigkeit, daher keine Aufhebung nach § 299 BAO

SteuerrechtRechtsprechungJudikaturMichael Gleiss, Markus Mittendorferecolex 2021/749ecolex 2021, 1143 - 1144 Heft 12 v. 3.12.2021

Das BFG erachtete einen Wiederaufnahmebescheid, dem ein per E-Mail eingebrachter Wiederaufnahmeantrag des Steuerpflichtigen vorausgegangen war, als rechtswidrig infolge Unzuständigkeit und Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften. In diesem Fall ist dem BFG zufolge eine Aufhebung des Wiederaufnahmebescheids durch die Behörde nach § 299 BAO unzulässig. Eine Amtsrevision beim VwGH ist anhängig.

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