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Außerstreitverfahren: Steuerberater als Zustellbevollmächtigter

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2021/677ecolex 2021, 1025 Heft 11 v. 9.11.2021

1. Aufgrund der im Außerstreitverfahren in erster Instanz geltenden Vertretungsfreiheit gem § 6 AußStrG ist grundsätzlich auch die Vertretung durch einen Steuerberater möglich. Gem § 77 Abs 11 WTBG ersetzt bei einem Wirtschaftstreuhänder die Berufung auf die erteilte Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis.

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