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Wandlungsrecht bei wirkungslosen Insektenschutzrollos auch bei hohen Folgekosten des Ausbaus

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNikolas Rauniggecolex 2021/646ecolex 2021, 996 - 997 Heft 11 v. 9.11.2021

1. Entspricht der Übergeber dem vorprozessual mehrfach geäußerten Verbesserungswunsch des Übernehmers nicht, sondern nimmt er den irrigen Standpunkt ein, ein von ihm montierter Sonnen- und Insektenschutz wäre mangelfrei, stehen dem Übernehmer grundsätzlich sekundäre Gewährleistungsbehelfe offen, auch wenn die Herstellerin des Sonnen- und Insektenschutzes zur Verbesserung bereit wäre.

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