vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum ordre public bei Beweisaufnahme ohne Zuziehung der Parteien

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturPepita Fallmannecolex 2021/608ecolex 2021, 930 Heft 10 v. 12.10.2021

1. Nach Art 34 Nr 1 EuGVVO 2001 wird eine Entscheidung nicht anerkannt, wenn die Anerkennung der öffentlichen Ordnung des Mitgliedstaats, in dem sie geltend gemacht wird, offensichtlich widersprechen würde.

2. Eine Beweisaufnahme ohne Zuziehung der Parteien führt noch nicht zur Verletzung des rechtlichen Gehörs; es genügt, dass sich eine Partei zu den Tatsachen und Beweisergebnissen vor der Entscheidung äußern konnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!