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Stiftungserklärung fällt unter den Begriff der Statuten iSd § 581 Abs 2 ZPO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2021/600ecolex 2021, 924 - 926 Heft 10 v. 12.10.2021

1. Die in § 617 Abs 8 ZPO normierte Zuständigkeit des Landesgerichts, ua für Klagen auf Aufhebung eines Schiedsspruchs, setzt voraus, dass im Verfahren ein Konsument einem Unternehmer gegenübersteht ("Frage einer Über- und Unterordnung"). Ein solches Verhältnis liegt bei der Geltendmachung von Ansprüchen einer Begünstigten gegenüber einer Privatstiftung nicht vor, daher ist der OGH zuständig.

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