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Zur Überprüfung der Höhe der Barabfindung der durch den Hauptgesellschafter ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2021/545ecolex 2021, 841 Heft 9 v. 15.9.2021

1. § 6 Abs 2 GesAusG ist dahin auszulegen, dass nur die Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung in das außerstreitige Überprüfungsverfahren nach §§ 225c ff AktG verwiesen wird. Im Verfahren über die Höhe der Barabfindung des ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafters sind daher keine individuellen, ziffernmäßig bestimmten Leistungszusprüche vorzunehmen.

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