vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kollektive Vertretungsbefugnis gilt auch für den aufgrund eines Sonderrechts entsandten GmbH-Geschäftsführer

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2021/543ecolex 2021, 840 Heft 9 v. 15.9.2021

Mangels abweichender Regelungen der Satzung bedarf es zur Vertretung der Gesellschaft der Mitwirkung sämtlicher Geschäftsführer. Dies gilt grundsätzlich auch für gem § 50 Abs 4 GmbHG aufgrund eines Sonderrechts entsendete Geschäftsführer.

6 Ob 23/21g

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!