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Ermächtigung zur Beseitigung bei Verletzung einer Unterlassungsverpflichtung

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturAndreas Frauenbergerecolex 2021/534ecolex 2021, 830 - 831 Heft 9 v. 15.9.2021

1. Gem § 356 Abs 1 EO hat das Exekutionsgericht den Betreibenden auf dessen Antrag zu ermächtigen, den früheren Zustand auf Gefahr und Kosten des Verpflichteten wiederherstellen zu lassen, wenn "im Falle des § 355" durch das Verhalten des Verpflichteten eine dem Recht des Betreibenden widerstreitende Veränderung herbeigeführt wurde.

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