1. Gegenstand des Löschungsverf kann nur eine registrierte Marke sein. Fällt die Registrierung infolge eines erfolgreichen "Zentralangriffs" [auf die Basismarke einer Internationalen Registrierung] weg, kann sie nicht mehr für unwirksam erklärt werden. Die Frage des Rechtsbestands der angegriffenen Registrierung - mit anderen Worten: ob sie den "Zentralangriff" auf die Basismarke "übersteht" - ist eine Vorfrage des Verf.