Für eine Schadenersatzklage gegen den deutschen Fahrzeughersteller wegen des Abgasskandals sind nach Art 7 Nr 2 EuGVVO nicht die österr Gerichte international zuständig, wenn das Fahrzeug in Deutschland erworben worden ist. Dass der Verkäuferin bereits bei Vertragsabschluss die Absicht des Kl bekannt war, das Fahrzeug nach Österreich zu importieren und hier überwiegend zu nutzen und dass der Kl den Kaufpreis zuvor von seinem bei einer österr Bank geführten Konto an die Verkäuferin überwiesen hat, kann daran nichts ändern.