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Eine Schadenersatzzahlung eines Dienstnehmers ist keine Geldstrafe

SteuerrechtRechtsprechungJudikaturMarkus Knechtlecolex 2021/441ecolex 2021, 678 - 679 Heft 7 v. 9.7.2021

Geldstrafen fallen unter das Abzugsverbot des § 20 EStG und können nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Ra 2019/13/0062

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