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Ermessen und Mitwirkungspflicht bei unilateralen Maßnahmen nach § 48 BAO

SteuerrechtBeitragAufsatzVera Hellebrandtecolex 2021/440ecolex 2021, 674 - 677 Heft 7 v. 9.7.2021

In der Entscheidung des VwGH v 18. 12. 2019, Ro 2018/15/0025, beschäftigte sich der Gerichtshof mit der Ausübung des Ermessens bei der Gewährung der unilateralen Entlastung nach § 48 BAO aF, nunmehr § 48 Abs 5 BAO. Dabei ging der VwGH auch auf die Mitwirkungspflichten der Revisionswerberin im Verfahren nach § 48 Abs 5 BAO ein. In der jüngst ergangenen Entscheidung des BFG v 20. 1. 2021, RV/7105428/2019, beschäftigte sich das Gericht ebenfalls mit der Bedeutung der Mitwirkungspflicht des Beschwerdeführers für die Gewährung der unilateralen Entlastung.

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