"Gerade als ehemaliger eifrigster Vertreter der Richtung, die ich jetzt bekämpfe, halte ich mich berufen gegen sie zu Felde zu ziehen. (...) Wer mir entgegentreten will, kann es nicht auf dem Wege der Bemangelung meiner Kompetenz, sondern nur durch den Nachweis, daß sachlich die Vorwürfe, die ich erhoben habe, unbegründet sind.
Jhering, Scherz und Ernst in der Jurisprudenz (1884) 340 f