Die bereits 2017 beschlossene Angleichung der Kündigungsfristen und -termine für Arbeiter an jene der Angestellten tritt (voraussichtlich) mit 1. 10. 2021 in Kraft. Die Neuregelung ist teils auslegungsbedürftig und löst Regelungsbedarf im Arbeitsverhältnis aus. Der Beitrag skizziert die wichtigsten Punkte für die Praxis.
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