Im Rahmen eines Mandatsverhältnisses zwischen einem (meldepflichtigen) Steuerpflichtigen iSd EU-MPfG und dessen Parteienvertreter, der auf den ersten Blick keinen direkten Bezug zu steuer- oder finanzrechtlichen Angelegenheiten seines Mandanten hat, könnte der Intermediärsbegriff des EU-MPfG in der Praxis dennoch zu unerwünschten Folgen führen. Dieser Beitrag widmet sich neuartigen und folgenreichen Abgrenzungsfragen in der Beraterpraxis.